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Bundesgerichtshof verbietet Keltenkreuz

Bisher war das Keltenkreuz nur im Zusammenhang mit der verbotenen verfassungsfeindlichen “Volkssozialistischen Bewegung Deutschlands/Partei der Arbeit” (VSBD/PdA) verboten.

Der Bundesgerichtshof hat am 14. November 2008 einen Beschluss vom 01. Oktober 2008 veröffentlicht, nach das Keltenkreuz den Straftatbestand des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86 a StGB) erfüllt, wenn das Symbol isoliert, d. h. ohne konkreten Hinweis auf die verbotene Organisation öffentlich verwendet wird. […]

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