Gjallarhorn Weblog

„Keine Räume für Nazis“

Immer wieder mieten sich „Giddels“ (Nazis, sonstige Faschos, Rassisten und andere rechtextreme Organisationen) in Gaststätten, Hotels oder Vereinsheimen von Sport-, Schützen- oder Kleingartenvereinen ein.

Die betroffenen Vermieter können entscheiden, wem sie ihre Räume zur Nutzung überlassen und wem nicht. Wer sich einfach nicht darum kümmert, läuft Gefahr, extrem rechte Gruppen indirekt in ihrem Treiben zu unterstützen. Wer nicht an solche Gruppen vermietet, hat allerdings auch die Chance, rassistischen und extrem rechten politischen Gruppen ihr Tun erschweren.

Das Problem in der Praxis ist, dass man bei solchen Giddel-Gruppierungen natürlich weiß, dass man bei ehrbaren Vermietern nicht beliebt ist. Also wird z. B. aus einem Rechtsrock-Konzert eine „Geburtstagsfeier mit Band“ oder aus einer Schulungsveranstaltung der NPD eine „Weihnachtsfeier.“
Außerdem sind die meisten neofaschistischen, „neurechte“ und rassistische Vereinigungen nicht unbedingt einer breiten Öffentlichkeit bekannt, und so dumm, mit einem markanten Namen auf die braunstichige Gesinnung hinzuweisen, sind die wenigsten von ihnen.

Ein Beispiel: am 14. Januar 2012 traf sich im Hinterzimmer eines Wirtshauses in Köln-Deutz eine Gruppe mit dem unverdächtigen Namen „Verein für Geschichte und Kultur e.V.“.
Dahinter verbirgt sich eine 1963 gegründete rassistische Kulturvereinigung mit dem Namen „Volksbund Deutscher Ring“. Während des Treffens referierte ein junger Publizist, der in Zeitschriften der extremen Rechten regelmäßig „Überfremdung“, „Dekadenz“ und „Schuldkult“ beklagt.

In der ibs-Broschüre “Keine Räume der Nazis” sind hilfreiche Tipps für Vermieter und deren Angestellten zusammengestellt. Anhand von Beispielen aus der Praxis wird darin beschrieben, wie extrem rechte Gruppen beim Anmieten von Räumen vorgehen und an welchen Symbolen, Codes und Marken man sie erkennt.
Im Mittelpunkt des Ratgebers stehen Hinweise, wie Mietverträge so gestaltet werden, dass Vermieter rassistische, faschistische oder sonstwie menschenfeindliche Veranstaltungen in ihrem Haus unterbinden können.

Was kann ein Vermieter tun?

  • Haben sich rechte Gruppen ihre Räumlichkeiten unter einem Vorwand erschlichen, dann sofort den Mietvertrag kündigen.
  • Unliebsame Gäste vor die Tür setzen – gegebenenfalls mit Hilfe der Polizei.
  • Keine mündlichen Nutzungsverträge schließen. Mietverträge so gestalten, dass sich unerwünschte Veranstaltungen ohne juristische Probleme unterbinden lassen – wie, steht in der Broschüre.

Handreichung für VermieterInnen: Keine Räume für rassistische Politik (mbr-koeln)

Broschüre als PDF zum Download

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