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Symbolverbot gegen (uraltes) Anti-Nazi-Plakat

Im sächsischen Geithain hat die Polizei ein Plakat der „Linken“ abhängen lassen. Das Plakat zeigt einen Neonazi mit in den Haaren rasierten SS-Runen. Nach Protesten habe die Polizei auf den restlichen Plakaten die Runen überkleben lassen. „Linken“-Landesgeschäftsführer Gebhardt sagte, dass laut Polizei der Verdacht bestehe, auf den Plakaten seien Kennzeichen „Verfassungsfeindlicher Organisationen“ abgebildet.
lvz-online:Linke wehren sich gegen Plakat-Verbot „Nazis raus aus den Köpfen!“
sz-online:Sachsens Polizei verbietet Anti-Nazi-Plakat

Der Vorfall erinnert sehr an das juristische Possenspiel um durchgestrichene Hakenkreuze. – Offensichtlich hat es sich bei der sächsischen Polizei noch nicht herumgesprochen, dass 86 a StGB (Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) einige Ausnahmen hat, z. B. „Staatsbürgerliche Aufklärung“ oder „Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen“, und dass nach höchstrichterlichem Urteil gilt: Werden Nazi-Kennzeichen in „erkennbar distanzierender Absicht“ gebraucht, ist das straffrei!

Nach Angaben der Berliner Agentur Trialon wurde das Plakat seit 1993 (!) bislang in 600.000 Exemplaren aufgelegt und bundesweit genutzt. Zudem seien etwa eine Millionen entsprechende Aufkleber gedruckt worden – bisher offensichtlich unbeanstandet.

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