Stoppt Racial Profiling / Ethnical Profiling
Es ist institutioneller Rassismus in Reinform, es ist nachweislich ineffektiv, es ist grundrechtswidrig – und es ist immer noch fester Bestandteil der Arbeit von Polizei, Zoll und anderen Sicherheitsbehörden. Und es ist in Deutschland juristisch immer noch nicht explizit geregelt bzw. eindeutig verboten:
„Racial Profiling“ bzw. „Ethnical Profiling“: „Anfangsverdacht“ und Kontrollen aufgrund von Hautfarbe oder anderer äußerlicher Merkmale.
Typische Beispiele:
– Es gibt bei bestimmten Delikten, z. B. dem Drogenstraßenhandel, nach wie vor in der Polizeipraxis „ethnisch“ definierte „übliche Verdächtige“, vor allem Schwarze.
– Bei Personenkontrollen an Bahnhöfen, Flughäfen, und Grenzübergängen werden, z. B. um „illegale Einwanderung“ zu bekämpfen, Menschen mit „ausländischem Aussehen“ gezielt herausgepickt – und zwar ohne dass es weitere Verdachtsmomente gäbe.
– Der Pauschalverdacht gegen Menschen mit „islamischen Aussehen“ bei der Bekämpfung des islamistischen Terrorismus, ungeachtet der bekannten Tatsache, dass echte Terroristen sich so unauffällig wie möglich geben.
Offiziell gibt es „Racial Profiling“ bei deutschen Strafverfolgungsbehörden, vor allem der für Kontrollen in Zügen, Bahnhöfen, Flughäfen usw. zuständigen Bundespolizei, nicht. („Was nicht sein darf, kann nicht sein.“) Wenn es vorkommt, dann wird es in der Regel bagatellisiert.
Aufsehen erregte daher im Februar 2012 ein Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz, das „Racial Profiling“ bei einer Personenkontrolle im Zug als legal einstufte. Der Kläger, ein Deutscher mit dunkler Hautfarbe, war ins Raster der „üblichen Verdächtigen“ der Bundespolizisten gefallen.
Das Urteil wurde in höherer Instanz vom Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz für wirkungslos erklärt, weil es gegen das Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes verstoße.
Aber das reicht nicht!
Daher weisen wie auf eine Petition hin, die von der ISD – Initiative Schwarzer Deutscher gestartet wurde.
Sie ist schon der zweite Versuch, denn beim ersten Versuch wurde das Quorum nicht erreicht.
Wortlaut der Petition:
Wir, die Petentinnen und Petenten, fordern den Deutschen Bundestag und die Bundesregierung auf, die folgenden Maßnahmen einzuführen und umzusetzen, um Diskriminierung durch „Racial/Ethnic Profiling“ zu beenden. „Racial/Ethnic Profiling“ beschreibt die diskriminierende Verwendung von Zuschreibungen (wie ethnische Zugehörigkeit, phänotypische Merkmale, nationale Herkunft oder Religion) als Grundlage für Identitätskontrollen und Durchsuchungen ohne konkretes Indiz durch die Bundespolizei.
Die Petition befindet sich hier:
Petition 37656 Bundespolizei – Äußere Merkmale nicht als Grund für Identitätskontrollen und Durchsuchungen vom 07.11.2012
Die Petition geht noch bis zum 18.12. und leider sind noch weniger als 10.000 Unterschriften eingegangen.
Das Thema „Racial Profiling“ darf nicht länger unter den Teppich gekehrt werden, daher ist diese Petition wichtig, selbst wenn sie keine konkreten gesetzgeberischen Schritte bewirken sollte.