Blasphemiegesetze
In Saudi-Arabien und Pakistan steht auf Gotteslästerung die Todesstrafe. Das prangert der UNO-Sonderberichterstatter Heiner Bielefeldt in einem Bericht zur Religionsfreiheit an, der in Genf veröffentlicht wurde. Der deutsche Theologe fordert, alle Gesetze abzuschaffen, die Blasphemie oder Ungläubigkeit unter Strafe stellen. Menschenrechtler werfen Pakistan vor, mit solchen Paragraphen gezielt religiöse Minderheiten zu verfolgen, darunter auch Christen. Allerdings ist auch in einigen westlichen Staaten Blasphemie ein Straftatbestand. So zum Beispiel in Irland, wo Gotteslästerung mit Geldbußen geahndet werden kann.
Quelle: DRadio Kultur – Kulturnachrichten
Ich fürchte, dass Bielefeldt unter Theologen eine Minderheit – oder bestenfalls eine „schweigende Mehrheit“ – gegenüber den lautstarken Anhängern strenger Blasphemiegesetze vertritt.
Harte Gesetze gegen Blasphemie werden auch hierzulande gefordert, und zwar beleibe nicht nur von Theologen, wie ich hier darlegte:
Blasphemie und die Angst vor der Kunst
Wovor sind Blasphemiegesetze da? Was deckt der Straftatbestand „Gotteslästerung“ ab, was nicht schon durch Delikte wie „Beleidigung“, „Hausfriedensbruch“, „Üble Nachrede“, „Volksverhetzung“ usw. abgedeckt ist?
Wenn man davon ausgeht, dass sich ein Gott schon selbst gegen Beleidigungen und Lästerungen wehren könnte, und wenn man von den möglicherweise gemeinschaftschädlichen und den „inneren Frieden“ gefährdenden Aspekten einer „gotteslästerliche Tat“ absieht, die durchaus auch mit anderen juristischen Mitteln als einem Blasphemieverbot geahndet werden könnten, bleibt als harter Kern offensichtlich:
Blasphiemiegesetze schützen privilegierter Meinungen und Weltanschauungen vor anderen Meinungen und Weltanschauungen.
Der österreichische Unternehmer Niko Alm, Vorsitzender des Zentralrats der Konfessionsfreien in Österreich, drückte es in seiner Grußadresse für die Verleihung des „Frechen Mario“ so aus:
Blasphemie ist für sich genommen – und das ist jetzt nicht überraschend – gar nicht lustig. Blasphemie ist einfach freie Meinungsäußerung. Und das ist ein demokratisches Grundrecht. Wie wir wissen, ist die primäre Aufgabe der Demokratie eben nicht die Diktatur der Mehrheit, sondern im Interessensausgleich auch eine Schutzfunktion für Minderheiten. Gerade das Recht seine Meinung frei zu artikulieren, wird ja in jenen Situationen beansprucht, wo Widerspruch zu erwarten ist.
Und es geht, wie Alm deutlich formuliert, in der Tat um Privilegien:
Hier wird nämlich in Österreich und Deutschland eine der wenigen Ausnahmen aus der Meinungsfreiheit gemacht. Diese Staaten kategorisieren Menschen nach ihrer Religion bzw. Weltanschauung in solche, die „gesetzlich anerkannt“ sind und solche, die es nicht sind. Die Beschränkung der Meinungsfreiheit kann von – in Österreich sind es 14 – Kirchen und Religionsgesellschaften strafrechtlich in Anspruch genommen werden.