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Luxus Denkmalschutz?

Das sächsische Denkmalschutzgesetz soll offenbar novelliert werden. Dies geht aus einem Entwurf des Staatsministeriums des Innern (SMI) hervor. Die Grünen-Fraktion im Landtag befürchtet eine Aushöhlung des Denkmalschutzes in Sachsen.

Nach der geplanten Gesetzesnovelle wäre das das Landesamt für Denkmalpflege nur noch für Denkmale „von herausragender Bedeutung“ zuständig. Für den „Rest“ der „einfachen Denkmale“ – das sind etwa 80 bis 90 Prozent – wären die unteren Denkmalschutzbehörden in den Landkreisen und kreisfreien Städten allein zuständig. Das die unteren Denkmalschutzbehörden in Sachsen unter einem Mangel an Fachpersonal leiden und seit der Verwaltungsreform ohnehin Schwierigkeiten haben, ihre umfangreicher gewordenen Aufgaben zu erfüllen, ist leider absehbar, dass „Denkmale 2. Klasse“ vernachlässigt werden.
Es käme noch schlimmer: Komplett ersatzlos gestrichen werden sollen Kulturdenkmale von „städtebaulicher Bedeutung“. Bodendenkmale mit gesetzlichem Schutzanspruch wären nach den derzeitigen Plänen des SMI nur noch Denkmale, die „in der Regel aus vor- und frühgeschichtlicher Zeit stammen“. Alle anderen bisherigen mittelalterlichen und neuzeitlichen Bodendenkmale wären demnach nur noch in Ausnahmefällen als Kulturdenkmale entsprechend des Gesetzes anerkannt.

Sachsen: Wird Denkmalschutz ausgehöhlt?

Warum das Ganze? Die offizielle Begründung lautet, wie so oft: Abbau von Bürokratie. Das neue Gesetz solle moderner und bürgerfreundlicher werden und Genehmigungsverfahren vereinfachen.
In der Praxis bedeutet das wohl: Denkmalschutz wird als lästiges Hindernis bei Bau- und Abrissgenehmigungen wahrgenommen.

Außerdem bestätigt das Gesetzesvorhaben die seit langem auch andernorts zu beobachtende Tendenz, Kulturpolitik nach Kassenlage zu betreiben. Eine alte Erfahrung: muss „irgendwo“ drastisch eingespart werden, dann ist „irgendwo“ auffällig oft der Kulturetat. Von einigen „Leuchttürmen“, sprich prestigeträchtigen Objekten, einmal abgesehen.

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