Zivilcourage gegen Rechts ist kein “Linksextremismus”
Das alternative Jugendprojekt MittenDrin eV.aus Neuruppin (Brandenburg) wurde im Verfassungsschutzbericht 2010 als Beispiel für „linksextremistische Aktivitäten in Jugendzentren“ erwähnt.
Offenbar wurde das Engagement von MittenDrin gegen die Neonaziszene einfach mit “Linksextremismus” gleichgesetzt. Das Jugendprojekt klagte gegen die Erwähnung im Verfassungsschutzbericht – mit Erfolg: Die Richter gaben dem Jugendzentrum recht und rügten den Verfassungsschutz.
Nachdem der vorsitzende Richter – durchaus zutreffend – festgestellt hatte, dass hier „Spatzen mit Kanonen beschossen werden“, beleuchteten er und die beisitzenden Richter Stück für Stück die einzelnen Vorwurfspunkte. Dabei kam recht schnell ans Licht, dass der Verfassungsschutz Brandenburg „tendenziös und unzulässig ungenau“ arbeitet.
Die Vertreter_Innen des VS hoben heraus, dass sie die Arbeit des Mittendrin durchaus hoch schätzen würden und es niemals in ihrer Absicht stand, diese zu gefährden. Woraufhin sie von den Richtern darauf hingewiesen wurden, dass eine Erwähnung in besagtem Bericht zu nichts anderem führen könne. Im Verlauf der weiteren Auseinandersetzung stellte sich heraus, dass, wie vom Mittendrin im Vorfeld erwartet, die Punkte, die der Geheimdienst als „extremistisch“ moniert hatte, haltlos sind, sehr ungenau recherchiert und berichtet wurde und die tendenziöse Art und Weise, in der der Bericht über den Verein verfasst worden war, vollkommen ungeeignet erscheint, die vorgeblich hoch geschätzte Arbeit nicht zu gefährden.
Aus der Stellungnahme von MittenDrin e.V..
Hinter diesem Fehlgriff des Verfassungsschutzes steckt meiner Ansicht nach mehr als nur Schlamperei. Dahinter steckt die Extremismustheorie, die von einer „guten Mitte“ und „bösen – sprich extremistischen Rändern“ der Gesellschaft ausgeht. Das wäre auch eine plausible Erklärung für den Zwiespalt in den Aussagen der Verfassungsschützer: einerseits schätzen sie die Anti-Neonazis-Aktivitäten von MittenDrin – das halte ich für glaubwürdig, denn es geht gegen den „Extremismus von rechts“. Anderseits vermute ich, dass das alternative Jugendprojekt nicht so ganz der Vorstellung der Verfassungsschützer von „Mitte der Gesellschaft“ entsprach – woraus sich der gedankliche Kurzschluss ergäbe: „anti-rechtsextrem und links, jedenfalls nicht brave Mitte: also linksextrem“.
(Hierzu auch Extremisten, Extremismus und die Totalitarismus-Doktrin.)
Dafür, dass das mehr ist, als eine bloße Vermutung, spricht, dass auch die Bundesregierung die Extremismusklausel mit der These der Bedrohung durch „Extremisten von links und recht“ begründet.
Übrigens verdankt die „Nornirs Ætt“ ihren Ruf bei etlichen „unpolitischen“ Neuheiden „linksextrem“ zu sein, einzig und allein unserem Engagement gegen „Rechtsextremisten“. Nach dem Motto: „Wer so scharf gegen rechts ist, kann doch nur scharf links sein“.
Als Verfassungspatriot lege ich großen Wert darauf, dass ein Geheimdienst, dessen Aufgabe es ist, diese Verfassung zu schützen, nicht so primitiv denkt wie ein Häuflein offensichtlich weltfremder Neuheiden.