Kirchliches Arbeitsrecht: Bewerberin gewinnt gegen Diakonie
20. Dezember 2013 | Von MartinM | Kategorie: Gjallarhorn WeblogEin Urteil des Berliner Arbeitsgerichts, das die Rechte der „Konfessionslosen“ (einschließllich Heiden) in Deutschland stärken könnte: Die fehlende Kirchenmitgliedschaft stelle keinen gerechtfertigten Grund dar, die Bewerberin abzulehnen. Das Gericht gab der abgelehnten Bewerberin Recht, sprach ihr Schadensersatz zu und brummte die Prozesskosten dem Evangelischen Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. auf.