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Freitag, März 11, 2005

 
Gesellschaft/Kultur/Politik

Rechtsradikale Band als kriminelle Vereinigung verurteilt

Karlsruhe (AFP) - Musiker rechtsextremer Bands können wegen Rädelsführerschaft in einer kriminellen Vereinigung bestraft werden; Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Das Gericht wies damit die Revision des Neonazis und Sängers der Skinhead-Band Landser, Michael R., im Wesentlichen zurück. Der inzwischen 39-Jährige hatte in den von ihm verfassten Texten gegen Ausländer, Juden und Andersdenkende gehetzt.

berichtet das Darmstädter Echo heute auf Seite 2.

Diese Bestätigung des Urteils durch den BGH erleichtert in Zukunft die Verfolgung rechtsradikaler Bands durch die Staatsanwaltschaft, führt das Echo weiterhin aus. Delikte wie Volksverhetzung verjähren nach sechs Monaten. Das bedeutet: sechs Monate nach Erscheinen einer rechtsradikalen CD muss der Urheber ermittelt werden. Da die CDs oftmals im Ausland hergestellt werden und die Musiker fast nie mit ihren Klarnamen auf den CDs genannt sind, ist dies oftmals nicht zu schaffen. Die Bildung einer kriminellen Vereinigung dagegen verjährt erst nach fünf Jahren. Außerdem wird das Delikt "Bildung einer kriminellen Vereinigung" auch im Ausland verfolgt, was für Volksverhetzung meistens nicht gilt. Daher begrüße ich das Urteil des BGH.

von *V.K.* 09:05 | Einzelansicht & Kommentare (0)


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