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Samstag, Februar 05, 2005Politik Andere Zeiten Mit dem Recht auf informelle Selbstbestimmung wären eine Gesellschaftsordnung und eine diese ermöglichende Rechtsordnung nicht vereinbar, in der der Bürger nicht mehr wissen könnte, wer, was, wann und bei welcher Gelegenheit über sie weiß. Wer unsicher ist, ob abweichende Verhaltensweisen jederzeit notiert und als Information dauerhaft gespeichert, verwendet oder weitergegeben werden, wird versuchen, nicht durch solche Verhaltensweisen aufzufallen. Wer damit rechnet, dass etwa die Teilnahme an einer Versammlung oder einer Bürgerinitiative behördlich registriert wird, und dass ihm dadurch Risiken entstehen können, wird möglicherweise auf eine Ausübung seiner entsprechenden Grundrechte verzichten. Bundesverfassungsgerichtspräsident Ernst Benda am 15. Dezember 1983. Heute sieht das wohl anders aus... von Hellblazer 13:32 | Einzelansicht & Kommentare (0) Kommentare:Post a Comment |
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