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Freitag, November 05, 2004

 
Gesellschaft

Weitere Einschränkung für Serienabmahnungen

Das Amtsgericht Eberswalde hat Serienabmahnungen einen weiteren Riegel vorgeschoben, berichtet die Kanzlei Heyms & Dr. Bahr auf ihrer Website. Es entschied, dass hinreichend große Firmen, die über eine eigene Rechtsabteilung verfügen, für simple Massenabmahnungen ihre Hausjuristen bemühen müssen, anstatt teure externe Anwälte einzuschalten:
Bei einer solchen Fallgestaltung erschließt sich dem Gericht nicht, warum nicht jedenfalls die Abmahnungen durch die in einem großen Unternehmen wie der Klagepartei in der Rechtsabteilung beschäftigten Hausjuristen erfolgen können.

Der Klägerin, bei der es sich um ein großes Unternehmen mit einer mit Sicherheit gut besetzten Rechtsabteilung handelt, ist es ohne weiteres zumutbar, bei Abmahnungen in Hinblick auf gleich gelagerte, einfache Sachverhalte selbst ohne die Einschaltung von Rechtsanwälten tätig zu werden.

Sie ist aufgrund ihrer Größe und ihrer Organisation ohne weiteres hierzu in der Lage."

Ich begrüße dieses Urteil, weil auf diese Art und Weise ein weiteres Mal Serienabmahnungen ein Riegel vorgeschoben wird.

(gefunden im Law Blog)

von *V.K.* 11:39 | Einzelansicht & Kommentare (0)


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