Das
|
Sonntag, August 15, 2004Politik Einschneidende Änderungen zu Ich-AG und Überbrückungsgeld Da ich mich ja bekanntlich im Bereich Existenzgründung engagiere, hier eine Neuigkeit aus diesem Themenfeld: Ueberbrueckungsgeld.de berichtet über happige Veränderungen bei der geförderten Existenzgründung in Zusammenhang mit dem ALG 2: [...] Für die Gründung einer Ich-AG wird künftig - wie beim Überbrückungsgeld - die Erstellung eines Businessplans und dessen Prüfung durch eine fachkundige Stelle nötig sein. Dies teilte heute das Bundeswirtschaftsministerium in einer Pressemitteilung mit. Ziel ist es, dem Mißbrauch von Ich-AGs vorzubeugen. Die "Businessplan-Pflicht" wurde von Experten schon seit längerem gefordert.Die im Artikel auch erwähnte Presseerklärung des Ministeriums, die ich zum Teil höchst verklausuliert empfinde, gibt es übrigens hier. Während die Forderung nach einem Businessplan auch bei der Ich-AG eine sinnvolle Entscheidung ist, vermag ich wenig Sinn darin zu sehen, wenn ausgerechnet Langzeitarbeitslosen (und das ist man ja da schon nach einem Jahr "normaler" Arbeitslosigkeit) der Weg in geförderte Selbstständigkeit verbaut wird. Der Schritt in die Selbstständigkeit ist einer, der bedacht werden will. Wenn es noch mehr Gründungen aus schierer Angst gibt, "entweder jetzt oder nie", weil es schon nach einem Jahr die Förderung nicht mehr gibt und die Menschen hier unter Zeitdruck gesetzt werden, denn sie haben ein Jahr Zeit, um fest zu stellen, ob ihre Bemühungen um einen Arbeitsplatz fruchten bzw. wenn dies nicht der Fall ist, mal eben schnell zu entscheiden, sich selbstständig zu machen, wird dies vielleicht kurzfristig die AL-Statistik verschönern. Nützen wird es aber niemandem. von Hellblazer 15:54 | Einzelansicht & Kommentare (0) Kommentare:Post a Comment |
©2004 Nornirs Aett - impressum - menü nachladen