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Mittwoch, März 03, 2004Politik BVG erklärt Großen Lauschangriff für verfassungswidrig Das Bundesverfassungsgericht hat in einer Entscheidung heute Teile des Großen Lauschangriffs für verfassungswidrig erklärt, weil er (der Lauschangriff) in der bestehenden Form die Menschenwürde verletzt. Die Richter geben dem Staat Zeit bis zum 30. Juni 2005, das Gesetz entsprechend zu ändern. Bis dahin darf der Große Lauschangriff nur durchgeführt werden, wenn der Verdacht auf Straftaten besteht, für die insgesamt mehr als fünf Jahre Freiheitsstrafe zu erwarten sind. Näheres auf Spiegel online. Ich begrüße es, dass der Lauschwut des Staates endlich mal Grenzen auferlegt werden. von *V.K.* 18:07 | Einzelansicht & Kommentare (0) |
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