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Freitag, Februar 27, 2004

 
TAZ: Deutschland vor dem Menschenrechtsgerichtshof verurteilt.
[...] Deutschland ist vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt worden, weil ein lediger türkischer Vater kein Sorgerecht für sein Kind erhielt. Dies sei ein Verstoß gegen das Grundrecht auf Schutz der Familie, so das Gericht gestern in Straßburg. [...]
Der in Krostitz bei Bitterfeld lebende Türke hatte im Januar 2000 das Sorgerecht für seinen damals sechs Monate alten Sohn beantragt, den die Mutter zur Adoption freigegeben hatte. Der Antrag wurde eineinhalb Jahre später mit der Begründung zurückgewiesen, das Kind habe sich nun an die Pflegefamilie gewöhnt. [...]
Zugleich annullierte es das Besuchsrecht des Vaters und untersagte ihm jeden Kontakt zu seinem Sohn. [...]
Der ganze Artikel hier.

von Hellblazer 08:57 | Einzelansicht & Kommentare (0)


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